Verfasser: Armin Kaufeldt, Sicherheitsingenieur, OFD Berlin
Quelle: Arbeitsgem. Betrieblicher Brandschutz in Berlin e.V. (AGBB) (Auszüge aus Arbeitsblatt)
Geschäftsstelle: Hohenzollerndamm 45, 10713 Berlin, 030/8644-0
1. Einleitung
In der Vergangenheit ist es wiederholt vorgekommen, daß Prüfungen von Feuerlöschern nicht sachgerecht ausgeführt worden sind. So wurden
zum Beispiel:
nicht erforderliche Instandsetzungen ausgeführt
Material berechnet, aber nicht ausgetauscht
Prüfprotokolle und Rechnungen nicht einwandfrei ausgestellt
Angebote unzureichend abgegeben, so daß die zu erwartenden Kosten für die Prüfung nicht erkennbar waren
Dem Vermeiden dieser Mißstände sollen die hier dargestellten 'zusätzlichen Auftragsbedingungen für die Prüfung von
Feuerlöschern' dienen. Sie sind in einigen Mitgliedsbetieben der AGBB bereits mit Erfolg eingesetzt worden. Der Erfolg ist erkennbar an z.B. an gesunkenen Rechnungsbeträgen für die Feuerlöscher Prüfungen und der
jetzt möglichen Vergleichbarkeit der Angebote; es ist aber auch der Verzicht einzelner Firmen auf eine Angebotsabgabe festzustellen.
Wir sind der Auffasssung, daß keinesfalls zwangsläufig der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag bekommen muß. Hinweise
hierzu geben auch die Verdingungsordnung für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen, die zwar nur für die Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich gelten, deren
Begriffserklärungen anzuwenden aber hilfreich ist.
Beispiele für zusätzliche Bedingungen für die Prüfung von Feuerlöschern
Prüfung von Handfeuerlöschern entsprechend DIN 14.406/4 geltende Fassung und den gültigen Prüf-, Reparatur-
und Füllvorschriften der jeweilgen Hersteller. Die Standorte werden mitgeteilt. Für die Prüfung ist ein Pauschalpreis je Löscher bzw. Löschertype zu nennen. Der Pauschalpreis muß enthalten: Plomben und -draht,
Aufkleber, Prüfplaketten (Anm.: sowie Reinigungs-, Dicht- und Schmiermittel, also das ganze Prüf und Pflegeset).
Die Prüfung darf nur von Sachkundigen i.S. der o.a. Norm durchgeführt werden.
Für Kleinersatzteile, die gemäß Prüfvorschrift des Herstellers bei jeder Prüfung ersetzt werden müssen, wie z.B. Dichtungen,
Abschlußfolien, usw. ist ein Pauschalpreis je Löscher zu nennen.
Es dürfen nur zugelassene Orginalersatzteile und Löschmittel verwendet werden.
Alle im Rahmen von Prüfung und Instandsetzung ausgetauschten Teile einschliesslich Löschpulver sind uns am Tage und im Objekt der
Prüfung vorübergehend zwecks Überprüfung zu übergeben. Nicht mehr einsatzfähige Geräte sind zu kennzeichnen und uns zunächst zu übergeben.
Es bedürfen unserer vorherigen Zustimmung:
das Beseitigen von Schäden/Mängeln und der Austausch von Bauteilen, wenn die Kosten hierfür EUR___________überschreiten.
Neufüllung mit Löschpulver, Austausch von Geräten
Über die Prüfung ist ein Bericht zu fertigen, der mindestens folgende Angaben enthalten muß:
lfd. Nr bzw. Standort des Löschers (dient der Identifikation des Gerätes)
Geräte Type oder Nummer oder Bezeichnung
Befund nach der Prüfung (nicht nach der Instandsetzung)
Ergebnis der Wartung
2. Hinweise:
Bei der Prüfung der Angebote ist zu beachten, daß immer noch Angebote mit Preisen abgegeben werden, zu denen nach unserer Auffassung das ordnungsgemäße Erbringen der Leistungen 'Prüfen und Füllen von Feuerlöschern' nicht erwartet werden kann.
Unter Zugrundelegung üblicher Arbeitskosten erscheinen Prüfpreise, bei denen der Anteil für die Arbeit nur noch 2,00-5,00 DM beträgt,
als unrealistisch. Bei der Höhe des Arbeitsanteils (Lohnkosten+Arbeitsplatzausstattung des Prüfers) muß beachtet werden, daß ein versierter Prüfer z.B. ca. drei bis vier Feuerlöscher P6/12 pro Stunde prüfen kann (siehe hierzu Anlage bvfa-Merkblatt).
Als Beispiel sei ein Angebot vom Mai 1997 genannt:
Prüfung tragbarer Feuerlöscher einschließlich brandschutz- und sicherheitstechnischer Prüfung, Kleinteile, Prüfnachweis zum Preis
von 10,50 DM pro Stück.
Wenn man von diesem Preis die Kosten für das Prüf- und Pflegeset in Höhe von ca. 2,00-3,00DM und die Kosten für die in jedem Fall
zu tauschenden Kleinersatzteile (Dichtungen, Abschlussfolien usw.) in Höhe von 3,50-6,00 DM abzieht, verbleiben für den Arbeitsanteil am Prüfpreis 5,00-1,50DM!
Solche Preisgestaltungen haben nach unseren Erfahrungen in der Vergangenheit oft zu mangelhaft erbrachten
Leistungen geführt, sei es, daß unnötige Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, überhöhte Preise für Ersatzteile gefordert oder sogenannte 'Staublappen-Prüfungen' (Staub wischen und neu plakettiern)
durchgeführt wurden.
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