DAS LÖSCHMITTEL ABC-FEUERLÖSCHPULVER
Anwendungsbereich: Feuerlöschpulver unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung nach den Brandklassen, für die sie geeignet und zugelassen sind.
ABC-Feuerlöschpulver sind für die Brände der Klassen A, B und C geeignet und zugelassen. Damit sind
ABC-Feuerlöschpulver echte Universallöschmittel, die gegen fast alle Brandrisiken des täglichen Lebens mit Erfolg eingesetzt werden können.
Löscheffekt: Die Wirkungsweise der ABC-Feuerlöschpulver in der Brandklasse A
(Glutbrände) beruht auf der Ausbildung von Schmelzschichten, die eine Isolier- und Sperrwirkung entfalten. Damit wird die Diffusion von Sauerstoff in den Brandherd und die Aufheizung der unmittelbaren
Brandumgebung verhindert sowie Rückzündungen unterbunden.
Die Wirkung in den Brandklassen B und C (Flammenbrände) beruht auf dem antikatalytischen Effekt,
also einem direkten Eingriff in den Reaktionsablauf der Verbrennung (Verursachung einer Kettenabbruchreaktion). ABC-Feuerlöschpulver zeichnen sich durch einen schlagartig eintretenden Löscheffekt und
hohe Löschleistung aus. Der Löschmittelstrahl ist elektrisch nicht leitend, daher ist eine Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt möglich.
Stoffliche Zusammensetzung: Hauptbestandteile von ABC-Feuerlöschpulvern sind
Monoammoniumphosphat und Ammoniumsulfat. Die eingesetzten und verwendeten Rohstoffe haben eine sehr große Reinheit und sind mindestens von der Reinheit, die für Düngemiffel vorgeschrieben ist.
ABC-Feuerlöschpulver sind praktisch schwermetallfrei und enthalten aus Umweltsicht keinerlei Schadstoffe.
Lagerung: Bei sachgemäßer Lagerung ist die Haltbarkeit praktisch unbegrenzt, es
entstehen keine chemischen Reaktionen. Unzulässig ist es, ABC-Feuerlöschpulver und BC-Feuerlöschpulver zu vermischen: hierdurch kann es zu einer Gasentwicklung (Ammoniak) kommen.
Entsorgung: Unbrauchbar gewordenes Feuerlöschpulver muß entsorgt werden. Altlöschpulver
hat die EAK-Schlüsselnummer 160502 und gilt als besonders Überwachungsbedürftig. Grund hierfür sind nicht die lnhaltsstoffe (die völlig unbedenklich sind), sondern die Wasserlöslichkeit von
Trockenlöschpulver. Erforderlich ist deshalb die Entsorgung auf einer Sondermülldeponie mit Sohlenabdichtung oder aber auch auf einer Hausmülldeponie mit entsprechender Ausstattung.
Statt einer Deponierung kommt auch die Verwertung in einem Kompostierwerk bzw. in der
Landwirtschaft in Betracht, da die lnhaltsstoffe zugleich wertvolle landwirtschaftliche Düngemittelprodukte sind. Da die Verwertung der Entsorgung vorzuziehen ist, bemüht sich der bvfa derzeit um eine
Änderung der abfallrechtlichen Vorschriften.
Empfehlungen für das Üben mit dem Löschmittel ABC-Feuerlöschpulver Im Rahmen der
Ausbildung von Anwendern, der Übungen bei Feuerwehren und für die Erprobung und Entwicklung müssen Übungen mit dem Feuerlöschmittel Pulver sichergestellt sein, denn Pulver ist ein spezielles und
unverzichtbares Feuerlöschmittel.
Übungen sollten möglichst auf befestigtem Grund stattfinden. Nach Beendigung können Reste
mechanisch durch Kehren entfernt werden. Feuerlöschpulver enthalten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Die Löschpulvermenge im Einsatzfall ist bei sachgemäßer Anwendung nicht
wassergefährdend. Dennoch sind Übungen und Erprobungen nach Pulvermenge und Übungshäufigkeit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Dabei ist folgendes besonders zu beachten:
In Wasserschutzgebieten und in Grundwassereinzugsgebieten von öffentlichen oder privaten
Trinkwassergewinnungsanlagen müssen Löschübungen und Erprobungen mit Feuerlöschpulvern unterbleiben.
Der Einsatz von Feuerlöschpulver für Löschvorführungen ohne Übungs- oder Erprobungscharakter muß
aus Gründen des Umweltschutzes unterbleiben.
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DAS LÖSCHMITTEL BC-FEUERLÖSCHPULVER
Anwendungsbereich: Feuerlöschpulver unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung nach den
Brandklassen, für die sie geeignet und zugelassen sind.
BC-Feueröschpulver
sind für die Brände der Klassen B und C (Flammenbrände) geeignet und zugelassen.
Löscheffekt: Die Wirkungsweise des BC-Feuerlöschpulvers beruht auf dem
antikatalytischen Effekt, also einem direkten Eingriff in den Reaktionsablauf der Verbrennung (Verursachung einer Kettenabbruchreaktion).
BC-Feuerlöschpulver zeichnen sich durch einen schlagartig eintretenden Löscheffekt und hohe
Löschlei-stung aus. Der Löschmittelstrahl ist elektrisch nicht leitend, daher ist sogar eine Brandbekämpfung in elektrischen Hochspannungsanlagen möglich.
Stoffliche Zusammensetzung: BC-Feuerlöschpulver bestehen aus unterschiedlichen
löschaktiven Hauptkomponenten, wie Natrium- oder Kaliumhydrogencarbonat, Kahumsulfat, Natrium- und/oder Kaliumchlorid und Kalium-Ammonium-Carbamat und Zusätzen für die Hydrophobierung, Förderfähigkeit
und Stabilität. Die eingesetzten und verwendeten Rohstoffe haben eine sehr große Reinheit, BC-Feuerlöschpulver sind praktisch schwermetallfrei. Daher ist eine Umweltbelastung durch die beim
Löschen ausgebrachten BC-Feuerlöschpulver nicht zu besorgen.
Lagerung: Bei sachgemäßer Lagerung ist die Haltbarkeit praktisch unbegrenzt, es
entstehen keine chemischen Reaktionen. Wichtig: BC-Feuerlöschpulver dürfen auf keinen Fall mit ABC-Feuerlöschpulver vermischt werden: hierdurch kann es zu einer Gasentwicklung (Ammoniak) kommen.
Entsorgung: Unbrauchbar gewordenes Feuerlöschpulver muß entsorgt werden. Altlöschpulver
hat die EAK-Schlüsselnummer 160502 und gilt als besonders überwachungsvbedürftig. Grund hierfür sind nicht die lnhaltstoffe (die unbedenklich sind), sondern die Wasserlöslichkeit von Feuerlöschpulver.
Erforderlich ist deshalb die Entsorgung auf einer Sondermülldeponie mit Sohlenabdichtung oder aber auch auf einer Hausmülldeponie mit entsprechender Ausstattung.
Empfehlungen für das Üben mit dem Löschmittel BC-Feuerlöschpulver Im Rahmen der
Ausbildung von Anwendern, der Übungen bei Feuerwehren und für die Erprobung und Entwicklung müssen Übungen mit dem Feuerlöschmittel Pulver sichergestellt sein, denn Pulver ist ein spezielles und
unverzichtbares Löschmittel.
Übungen sollten möglichst auf befestigtem Grund stattfinden. Nach Beendigung können Reste
mechanisch durch Kehren entfernt werden. Feuerlöschpulver enthalten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Die Löschpulvermenge im Einsatzfall ist bei sachgemäßer Anwendung nicht
wassergefährdend. Dennoch sind Übungen und Erprobungen nach Pulvermenge und Übungshäufigkeit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Dabei ist folgendes besonders zu beachten:
In Wasserschutzgebieten und in Grundwassereinzugsgebieten von öffentlichen oder privaten
Trinkwasser-gewinnungsanlagen müssen Löschübungen und Erprobungen mit Feuerlöschpulvern unterbleiben.
Der Einsatz von Feuerlöschpulver für Löschvorführungen ohne Übungs- oder Erprobungscharakter muß
aus Gründen des Umweltschutzes unterbleiben.
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