DAS FEUERLÖSCHMITTEL SCHAUM
Anwendungsbereich: Feuerlöschmittel unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung nach den
Brandklassen, für die sie geeignet und zugelassen sind.
Schaumlöschmittel haben die Zulassung für die Brandklassen A und B. Durch die Eigenschaft, auf
Flüssigkeiten eine Sperrschicht zu bilden, sind Schaumlöschmittel vorwiegend für Oberflächenbrände geeignet (bei Tropfbränden sind sie praktisch wirkungslos).
Löscheffekt: Schaumlöschmittel wirken, indem sie auf brennbaren Flüssigkeiten, die
leichter als Wasser sind, sehr schnell eine gasdichte Schaumdecke bilden, die sich über die gesamte Oberfläche der Flüssigkeit ausbreitet (Brandklasse B). Die hohe Netzwirkung, verbunden mit dem
Kühleffekt, bewirkt hervorragende Löscheigenschaften auch bei Bränden fester Stoffe (Brandklasse A).
Stoffliche Zusammensetzung: Folgende Schaumlöschmitteltypen kann man unterscheiden
a)Proteinschäume b)Fluorproteinschäume
c)FFFP-Schaummittel (wasserfilmbildende Proteinschaummittel) d)Mehrbereichsschaummittel e)wasserfilmbildende Schaummittel f)alkoholbeständige Schaummittel
Die Typen a, b und c bestehen aus hydrolysiertem Protein, dessen Rohstoffe Horn- und Hufspäne
sind. Zur Schaumstabilisierung werden verschiedene anorganische Salze hinzugefügt. Für den Frostschutz verwendet man u. a. höhere Alkohole. In den Typen b und c sind zusätzlich geeignete Fluortenside
enthalten. Die Typen d - f enthalten unterschiedliche Tenside, z. B. Fettalkoholsulfate oder -sulfonate, Fluortenside, höhere Alkohole und evtl. einige zusätzliche Stoffe wie Harnstoff etc.
Entsorgung: Zur Entsorgung muß zwischen Konzentrat und vorgemischter Lösung
unterschieden werden. Folgende Entsorgungsmöglichkeiten gibt es (behördliche Bestimmungen sind zu beachten):
1)Verbrennung in einer speziellen Verbrennungsanlage
2)Verdünnte Schaummittel über eine biologische Kläranlage 3)Mülldeponie (allerdings nicht für die Schaummittelflüssigkeit selbst, sondern für von Sand, Erdreich etc. aufgenommenes Konzentrat nach
dem Auslaufen).
Empfehlungen für das Üben mit Schaumlöschmittel:
Schaummittel enthalten wassergefährdende Stoffe. Zur Erzeugung von Schaum werden Schaummittel als wäßrige Lösung in hoher Verdünnung (in der Regel 2 - 6 %) verwendet. Übungen und Erprobungen sind
nach Schaummittelmenge und Übungshäufigkeit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dabei ist folgendes zu beachten:
1.In Wasserschutzgebieten und im Grundwassereinzugsgebiet von öffentlichen und privaten
Trinkwassergewinnungsanlagen müssen Löschübungen und Erprobungen mit Schaum unterbleiben.
2.Im Zuflußbereich von und auf Oberflächengewässern sowie in sonstigen, wasserwirtschaftlich
empfindlichen Bereichen, wie Vorbehaltsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung, Karstgebieten, Gebieten mit flur-nahem Grundwasser, Überschwemmungsgebieten und Feuchtbiotopen, sollen Übungen
und Erprobungen mit Schaum unterbleiben.
3.Der Einsatz von Schaummitteln für Löschvorführungen ohne Übungs- und Erprobungscharakter muß
aus Gründen des Gewässerschutzes unterbleiben.
4.Schaummittel sollen auf befestigten Flächen mit Ablauf zu biologischen Kläranlagen zum
Einsatz kommen. Eine Beeinträchtigung bilogischer Kläranlagen ist bei Vorliegen eines Verdünnungsverhältnisses ,,Schaumabwasser (Schaummittel-Wasser-Gemisch) zu Kläranlagengesamtzulauf" von
mindestens 1 : 250 nicht zu erwarten. Die Zustimmung des Kläranlagenbetreibers ist einzuholen.
(Vergl. auch Empfehlungen für Übungen mit dem Löschmittel ,Schaum' des
BMU/LAWA-Fachauaschussea Gerftachaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen Stand 4/88).
Verfahrensweise bei Übungen: Man entnimmt eine repräsentative Probe und gibt sie zur Analyse der
biologischen Kläranlage. Diese bestimmt den biologischen Sauerstoffbedarf (BSB5-Wert) und den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB-Wert). Der Quotient von BSB5/CSB darf das Verhältnis von 1 : 2 nicht
überschreiten.
Anhand der gefundenen Ergebnisse und der Kenntnis der allgemein anfallenden Abwasserfracht gibt
die Kläranlage die Menge pro Zeiteinheit an, die die Biologie verkraften kann.
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